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   BVerwG, 23.12.1994 - 3 NB 1.93   

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https://dejure.org/1994,4266
BVerwG, 23.12.1994 - 3 NB 1.93 (https://dejure.org/1994,4266)
BVerwG, Entscheidung vom 23.12.1994 - 3 NB 1.93 (https://dejure.org/1994,4266)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Dezember 1994 - 3 NB 1.93 (https://dejure.org/1994,4266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Werbeverbots für apothekenübliche Waren außerhalb der Apotheke - Vereinbarkeit eines diesbezüglichen Verbots mit Gemeinschaftsrecht - Behinderung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten durch ein solches Verbot - Notwendigkeit eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Unzulässigkeit der Nichtvorlagebeschwerde nach Wegfall der Vorlagefrage - Berufsrecht: Standesregeln einer Apothekerkammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 358
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.09.1991 - 3 N 1.89

    Landesapothekerkammer - Verbot der Außenwerbung

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1994 - 3 NB 1.93
    Die Beschwerdeführer verkennen nicht, daß das Bundesverwaltungsgericht sich mit dem Problem des standesrechtlichen Werbeverbotes für apothekenübliche Waren in seinemBeschluß vom 5. September 1991 - BVerwG 3 N 1.89 - (BVerwGE 89, 30 = Buchholz 418.20 Nr. 25) befaßt hat; sie sehen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aber darin, daß die Vereinbarkeit standesrechtlicher Werbeverbote für nichtapothekenpflichtige Arzneimittel vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden sei.

    Vielmehr hat er in dem Beschluß (BVerwGE 89, 30, 36) [BVerwG 05.09.1991 - 3 N 1/89] wörtlich ausgeführt:.

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1994 - 3 NB 1.93
    Lediglich dann, wenn die vom Normenkontrollgericht positiv beurteilte Entscheidungserheblichkeit auf offensichtlich unhaltbaren rechtlichen Überlegungen oder tatsächlichen Würdigungen beruht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. April 1988 - BVerwG 4 N 4.87 - BVerwGE 79, 200 = Buchholz 406.11 § 10 Nr. 16) oder wenn die Gründe für die Entscheidungserheblichkeit offensichtlich weggefallen sind, eine Vorlage an das Bundesverwaltungsgericht also heute unzulässig wäre, kann auch die Nichtvorlagebeschwerde keinen Erfolg haben.
  • EuGH, 13.05.1981 - 66/80

    International Chemical Corporation / Amministrazione delle fianze dello Stato

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1994 - 3 NB 1.93
    Der Senat darf die in einem Verfahren mit vergleichbarem Streitgegenstand ergangene Vorabentscheidung seiner eigenen Entscheidung zugrunde legen und daher von einer Vorlage nach Art. 177 Abs. 3 EGV absehen (EuGH, Urteil vom 27. März 1963 - Rs. 28-30/62 - EuGHE 1963, 63;Urteil vom 13. Mai 1981 - Rs. 66/80 Rn. 14 - EuGHE 1981, 1191;Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 . Rn. 14 - EuGH 1982, 3415).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1994 - 3 NB 1.93
    Der Senat darf die in einem Verfahren mit vergleichbarem Streitgegenstand ergangene Vorabentscheidung seiner eigenen Entscheidung zugrunde legen und daher von einer Vorlage nach Art. 177 Abs. 3 EGV absehen (EuGH, Urteil vom 27. März 1963 - Rs. 28-30/62 - EuGHE 1963, 63;Urteil vom 13. Mai 1981 - Rs. 66/80 Rn. 14 - EuGHE 1981, 1191;Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 . Rn. 14 - EuGH 1982, 3415).
  • BVerwG, 16.06.1983 - 3 C 79.81

    Beachtung von Wettbewerbsverboten nach der Berufsordnung für Apotheker der

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1994 - 3 NB 1.93
    Das einzige in diesem Zusammenhang auftauchende Problem, ob das Bundesgesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens etwa standesrechtliche Werbeverbote ausschließt oder verdrängt, haben die Beschwerdeführer nicht angesprochen, - ein Problem übrigens, das das Oberverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats(Urteil vom 16. Juni 1983 - BVerwG 3 C 79.81 - BVerwGE 67, 261 = Buchholz 418.20 Nr. 17) löst.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1992 - 9 S 2730/86

    Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes: Normierung von

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1994 - 3 NB 1.93
    Soweit die Beschwerdeführer geltend machen, das angefochtene Urteil des Oberverwaltungsgerichts weiche von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 14. Mai 1992 - 9 S 2730/86 - ab (§ 47 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 VwGO), der in vergleichbarer Situation eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs eingeholt habe, kann die Beschwerde keinen Erfolg haben, weil diese Abweichung in Wahrheit gar nicht vorliegt.
  • BVerwG, 21.01.1991 - 3 N 1.88

    Lebensmittel - Subdelegationsermächtigung - Hygiene-Verordnung -

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1994 - 3 NB 1.93
    Die Beschwerde ist zulässig und begründet, wenn das Oberverwaltungsgericht in einer entscheidungserheblichen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1991 - BVerwG 3 N 1.88 - BVerwGE 87, 304 = Buchholz 418.711 Nr. 28) Rechtsfrage eine Vorlage an das Bundesverwaltungsgericht unterläßt, obwohl die Voraussetzungen des § 47 Abs. 5 Satz 1 VwGO gegeben sind.
  • EuGH, 15.12.1993 - C-292/92

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1994 - 3 NB 1.93
    Zwischenzeitlich hat nämlich der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Dezember 1993 - Rechtssache C-292/92 - zum Werbeverbot für apothekenübliche Waren außerhalb der Apotheke Stellung genommen.
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